RECONQUISTA

  • 19-05-17 23:32 Alter: 7 Jahr/e

    Was erlauben Trump?

    Anti-Trump-Propaganda verdrängt aktuelle Nachrichten im BRD-TV


    Eine AfD-Politikerin darf gemäß Urteil eines bundesdeutschen Landgerichts als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden, eine Integrationsbeauftragte mit Migrationshintergrund darf in Deutschland behaupten, eine deutsche Kultur existiere gar nicht, in zahlreichen Stimmbezirken wurden AfD-Stimmen nicht gezählt, in Frankreich und Schweden toben Straßenschlachten von Migranten gegen die Polizei – nur ein Auszug aus den Themen dieser Woche, die es verdient hätten, erwähnt zu werden. Doch in den Fernsehnachrichten hört man von all diesen Nachrichten kein Wort. Stattdessen beherrscht neben dem „grandiosen“ Wahlerfolg der CDU bei der NRW-Landtagswahl vor allem ein Thema die Berichterstattung: US-Präisdent Donald Trump. Wenn man den Medien Glauben schenken würde, was man allerdings tunlichst vermeiden sollte, dann stände seine Absetzung kurz bevor. So wurde im Zuge der Vorwürfe, Trump habe „Geheimdienstinformationen“ an Rußland weitergegeben und Ex-FBI-Chef James B. Comey unter Druck gesetzt, ein Verfahren einzustellen, ein Sonderermittler eingesetzt. Tatsächlich sind die der Untersuchung zugrunde liegenden Vorwürfe weitaus weniger spektakulär, als sie in den Fernsehnachrichten klingen: Denn daß ein Präsident bei einem Polizeichef vertraulich anfragt, ob er denn nicht die Ermittlungen gegen einen politischen Verbündeten einstellen könne, ist erstens ein auf dieser Ebene üblicher Vorgang und zweitens solange nicht strafbar, wie kein Druck ausgeübt wird oder eine Drohung damit verbunden ist. Auch die vorgeblichen Absprachen zwischen Trumps Wahlkampfteam und der russischen Regierung während des Präsidentschaftswahlkampfs sowie der vorgebliche Verrat von Geheimdienstinformationen entpuppen sich bei genauerer Betrachtung als heiße Luft. Hier mangelt es bereits an einem Straftatbestand, gegen den die bislang behaupteten Kontakte zwischen Angehörigen des Trump-Wahlkampfteams und russischen Medienvertretern verstoßen könnten. Wären die Vorwürfe mit einem anderen Adressaten von nationalen oder linken Medien kolportiert worden, hätte man sie kurzerhand als „Verschwörungshteorien“ abgekanzelt – und nicht zu Unrecht. Doch in Zeiten von Trump als personifziertem Bösen sind Verschwörungstheorien, sofern sie das richtige Ziel verfolgen, nicht nur salonfähig, sondern regelrecht beweisfähig. Das zumindest ist der Wunsch insbesondere bundesdeutscher führender Medien, die davon zu träumen scheinen, mit ihren Fakenews die Absetzung des US-Präsidenten aus der BRD herbeischreiben zu können.


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