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  • 04-02-18 19:14 Alter: 6 Jahr/e

    Cottbus und die öffentlich-rechtlichen Nachrichten

    Die Lüge von der von Rechtsextremisten getöteten Ägypterin in Cottbus


    Cottbus hat eine aufsehen erregende Entscheidung getroffen: Bis auf weiteres werden der Stadt keine Asylbewerber mehr zur Aufnahme zugewiesen. Hintergrund sind immer wieder auftretende Belästigungen und Angriffe auf die Einwohner. So wurde ein 15-jähriger Jugendlicher von einem 16-jährigen Syrer niedergestochen. Auch ein Ehepaar wurde von einem minderjährigen Syrer mit einem Messer attackiert. In Reaktion auf die Migranten-Übergriffe soll es vereinzelt auch zur Gegenwehr deutscher junger Männer gekommen sein. Höhepunkt des Unmutes der Bevölkerung war eine am 3. Februar durchgeführte Demonstration von mehr als 4000 Menschen gegen die vor allem durch sogenannte minderjährige Asylbewerber hervorgerufenen Mißstände in der Stadt.

    Da in der bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Medien Ausländer aber auf keinen Fall als Täter dargestellt werden dürfen, wurden kurzerhand Geschichten von gewalttätigen Rechtsextremisten erfunden, die ebenfalls für die angespannte Situation verantwortlich seien. Eine besonders dreiste Lüge in diesem Zusammenhang sprach sogar von einem ägyptischen Todesopfer rechtsextremistischer Gewalttäter. Tatsächlich war im April 2017 eine ägyptische Studentin in Cottbus angefahren worden und dabei tödlich verletzt worden. Allerdings weisen Ermittlungen darauf hin, daß die Frau unachtsam auf die Straße getreten sei, und der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Ein Urteil in diesem Fall steht noch aus. Zwei Angehörige der linken Szene behaupteten nach dem Unfall Fahrzeuginsassen des Unfallfahrzeuges hätten sich über das schwer verletzte Unfallopfer lustig gemacht und rassistische Parolen geäußert. Auch in diesem Fall laufen noch Ermittlungen, allerdings erscheinen die Vorwürfe zumindest in der geäußerten Form stark übertrieben. Obgleich der Fall problemlos recherchiert werden kann, scheuten sich Redakteure der Heute-Nachrichten nicht, die unzutreffende Behauptung einer vorsätzlichen Tötungstat durch Rechtsextremisten zu verbreiten.


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