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  • 10-04-21 10:53 Alter: 4 Jahr/e

    Herta BSC-Torwarttrainer wegen Meinungsäußerung entlassen

    Waren die Äußerungen Zolt Petrys wirklich homo- und xenophob?

    Zolt Petry und die Charta der Vielfalt
    Zolt Petry (C Steindy_CC BY-SA 4.0) - Screenshot der Netzseite Charta der Vielfalt (bearbeitet)

    Der Fußball-Bundesligaverein Hertha-BSC hat sich von seinem Torwarttrainer Zolt Petry getrennt. Hintergrund ist ein Interview des aus Ungarn stammenden Petry mit einer ungarischen Zeitung, in der er sich homophob und fremdenfeindlich geäußert habe. Dies sei, so Hertha-Verantwortliche, nicht mit der Zugehörigkeit des Vereins zur „Charta der Vielfalt“ vereinbar. In den führenden Medien sucht man den genauen Wortlaut des Interviews allerdings vergeblich, und das offenbar aus gutem Grund. Denn eine generelle Fremdenfeindlichkeit ist im Interview nicht zu finden, erst Recht keine Homophobie.

    "Als Sportler würde ich mich auf den Fußball konzentrieren“, führte Petry aus, „und keine Position zu sozialpolitischen Themen formulieren. ... Es ist völlig unnötig, sich mit einer politischen Manifestation Feinde zu machen." Es findet sich also kein Wort davon, daß Petry selbst etwas gegen Homosexuelle hätte, sondern lediglich eine Empfehlung an RBL-Torwart Gulacsi, vermutlich auch vor dem Hintergrund, daß die überwiegend konservative ungarische Bevölkerung dem Torwart sein politisches Engagement übel nehmen könnte. "Die Einwanderungspolitik ist für mich Ausdruck des moralischen Niedergangs... Ich bedaure es, den moralischen Verfall auf dem gesamten Kontinent zu beobachten... Wenn sie Migration nicht gut finden, weil auch viele Kriminelle Europa überschwemmen, werden sie sofort als Rassist gebrandmarkt." Auch hier keine Äußerung gegen Einwanderer an sich, sondern lediglich gegen kriminelle Einwanderer und eine Einwanderungspolitik, die vielfach gegen geltende Gesetze verstößt und die einheimische Bevölkerung nicht ausreichend vor der Zuwanderung krimineller Straftäter schützt. Eine völlig zulässige Meinungsäußerung, die auch nicht mit der Charta der Vielfalt kollidiert, da diese sich nicht auf die Einwanderungspolitik bezieht, sondern lediglich auf Menschen, die unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion usw. sind. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt erklären Arbeitgeber, daß sie Chancengleichheit für ihre Beschäftigten herstellen bzw. fördern werden. Es ist nicht bekannt, daß Petry sich negativ über Vereinsspieler anderer Herkunft oder Geschlechtsvorliebe geäußert oder diese gar benachteiligt hätte.Vor diesem Hintergrund ist die Entlassung nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch angesichts des Diskriminierungsverbotes von Weltanschauungen gemäß EU-Richtlinien anfechtbar. Es steht allerdings zu befürchten, daß Petry sich davor scheut, dieses Unrecht vor Gericht anzugehen.


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