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21-02-14 12:52 Alter: 11 Jahr/e
Justizskandal nach Razzien gegen mutmaßliche KL-Wachmännmer
Drei fast 100jährige Greise in Untersuchungshaft!
Erneut ereignet sich derzeit im Zuge der Verfolgung vorgeblicher deutscher Kriegsverbrecher ein Justizskandal, wie es ihn wohl nur in der BRD geben kann: Nach Razzien in verschiedenen Bundesländern bei ehemaligen Wachleuten des Konzentrationslagers Auschwitz wurden drei Männer im Alter zwischen 88 und 94 Jahren(!) in Untersuchungshaft genommen. Der Grund für diese Maßnahme wurde nicht näher erläutert, steht aber in krassem Mißverhältnis zur üblichen Vorgehensweise bei Ermittlungen aufgrund lange zurückliegender Delikte. Denn die Anordnung einer Untersuchungshaft erfolgt für gewöhnlich lediglich dann, wenn entweder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder eine Wiederholung der Tat droht. Eine Wiederholung der Tat oder die Flucht der Greise dürfte bereits angesichts des Alters der Verdächtigen ausgeschlossen sein, ebenso die Gefahr, dass sie durch irgendwelche Handlungen 70 Jahre zurückliegende Ereignisse „verdunkeln“ könnten. Die Vorgehensweise beweist vielmehr erneut, dass es den Schergen einzig und allein darum geht, alle Menschen unnachgiebig zu verfolgen, die für Deutschland gewirkt haben – ob als Soldat, Wachmann oder in einer anderen Funktion. Dabei spielt auch das höchstrichterliche Urteil des BGH von 1969 keine Rolle mehr, demzufolge Rechtsstaatlichkeit immer den individuellen Nachweis von Schuld voraussetzt und keine Mithaftung lediglich aufgrund der Anwesenheit einer Person an einem Schauplatz eines Verbrechens kennt. Genau dies aber ist der Hintergrund der jüngsten Verfolgungswellen gegen Deutsche, die bislang nicht zu Kreuze krochen: Allein ihre – oft lediglich vermutete - Tätigkeit als Wachleute in irgendwelchen Lagern reicht aus, damit ihre Wohnungen verwüstet, ihre persönliche Habe beschlagnahmt und sie einkerkert werden. Angesichts dieser Verhältnisse kann konstatiert werden, dass in der BRD offenbar Wünsche des Simon-Wiesenthal-Centers und ähnlicher Antimenschenrechtseinrichtungen mehr zählen als ein Rest von Rechtsstaatlichkeit.
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