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10-02-12 15:34 Alter: 13 Jahr/e
Bundessozialgericht bestätigt Anspruch auf „Ghettorente“
Entscheidung bescheinigt der Arbeitsaufname von Ghettobewohnern Freiwilligkeit
Antisemitismus-Forscher Wolfgang BenzSeit 1997 können Holocaust-Überlebende, die während ihrer Inhaftierung in einem von Nazi-Deutschland errichteten Ghetto gegen Entgelt aus freiem Willen gearbeitet haben, eine deutsche Sozialversicherungsrente erhalten. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist unter seiner deutschen Abkürzung „ZRBG“ bekannt und wurde 2002 verabschiedet.
Bislang lehnten die Sozialgerichte die meisten der daraufhin eingereichten Anträge (90 % von insgesamt 70 000 Anträgen!) ab, da die Arbeit der Ghettoinsassen nicht freiwillig gearbeitet hätten. Nun kippte das Bundessozialgericht diese Urteile und bezeichnete die Verweigerung der Auszahlung aufgrund mangelnder Freiwilligkeit der Arbeit als rechtswidrig. Dennoch erhalten die Antragsteller lediglich bis 2005 rückwirkend Rentenzahlungen zwischen 100 und 300 € monatlich. Dennoch kündigte die Rechtsanwältin zweier jüdischer Kägerinnen Berufung an, da sie die Renten rückwirkend bis 1997 erstreiten möchte.
Rund 50 Millionen Euro wurden in den letzten Jahren für Ghettorenten durch die Deutsche Rentenkasse aufgewendet, nun drohen Forderungen von bis zu 2,3 Milliarden Euro – eine gewaltige Summe, die natürlich an anderer Stelle vom Steuerzahler wieder hereingeholt werden muß.
Nahezu unberücksichtigt blieb in der Berichterstattung der Medien, die aus dem Urteil zu ziehende Folgerung, dass demnach also der Großteil der in Ghettos wohnhaften Juden aus „eigenem Willenentschluß“ arbeitete, was insbesondere dadurch charakterisiert wird, dass sich die Menschen selbst um Arbeit kümmern mußten. Hinzu kommt, dass deutsche Arbeitgeber von Ghettojuden Gelder in die Sozialkassen einzahlten. Diese Tatsache schließt demnach also Wiedergutmachungszahlungen aufgrund der Nötigung zur Zwangsarbeit für diese Personengruppe zwangsläufig aus. Dummerweise sind entsprechende Zahlungen bereits über die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" geflossen, die über ein Budget von 5 Mrd. € verfügt, das zur Hälfte aus Bundesmitteln stammt.:
Im Rahmen dieser Stiftung wurden 4,4 Mrd. € ausgezahlt, unter anderem an Ghettobewohner, die verschiedene Arbeiten verrichteten und dafür bis zu 15 000 € erhielten.
Daß die demnach zu Unrecht gezahlten Beträge für angebliche Zwangsarbeit von Ghettobewohnern natürlich nicht zurück gefordert wird, beweist erneut, mit welchem Maß beim Thema Judenverfolgung gemessen wird. Wenn es den Opfergruppen nutzt, heißt es, jüdische Arbeit unter dem NS-Regime war generell Zwangsarbeit – wenn es aber um einzufordernde Renten geht, heißt es auf einmal, die Arbeit wäre überwiegend freiwillig erfolgt. Einer der derlei verkommenden Winkelzügen einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen bemüht ist, ist der Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, Wolfgang Benz. Mit seiner entscheidend die Auszahlungen begünstigen Studie über die Freiwilligkeit von Ghettoarbeit kann er nun hoffentlich seine jüdischen Kritiker besänftigen, die ihn aufgrund seines Vergleichs der Diskriminierung heutiger Moslems mit dem Antisemitismus des 19. Jahrhunderts heftig attackiert hatten.
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