RECONQUISTA

  • 07-08-13 23:12 Alter: 11 Jahr/e

    Wie souverän ist die BRD eigentlich?

    Lizenzmedien greifen erstmals Zweifel an der Souveränität der BRD auf

    Vor einigen Jahren sorgte der frühere Amtschef des MAD (Militärischer Abschirmdienst) Gerd-Helmut Komossa für Aufsehen, als er in seinen Erinnerungen von einer „Kanzlerakte“ berichtete - einem alliierten Schriftstück, das jeder Bundeskanzler unterschreiben und sich so den alliierten Vorgaben hinsichtlich der Medienhoheit und anderer Einschränkungen unterwerfen müsste. Schon bald erwies sich diese Kanzlerakte als Mythos. War damit das Thema der fehlenden Souveränität deutscher Politiker und der BRD insgesamt vom Tisch? Zumindest die Lizenzmedien breiteten über das Thema mangelnder Souveränität, das immer wieder in patriotischen oder alternativen Medien angesprochen wurde, einen Mantel des Schweigens – trotz der unübersehbaren Hinweise: Etwa die Fortgeltung der Feindstaatenklauseln (Art. 53 + 107), wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten.Oder die zahlreichenParagraphen und Gesetzesartikel, welche die allierten Sonderrechte über deutsches Recht stellen. Offiziell hieß es dazu bislang stets, dies sei alles durch den 2+4-Vertrag von 1991, dem von den Siegermächten mit der BRD und der DDR geregelten DDR-Beitritt zur BRD, obsolet geworden. Doch warum heißt es dann in Art. 139 des Grundgesetzes nach wie vor: „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt“?

     Weil des Gesetzgeber zu „bequem“ war, dieses Gesetz einfach zu streichen? Diese offizielle Erklärung jedenfalls bot den führenden Medien trotz ihrer offensichtlichen Absurdität keinen Anlaß, die Frage der mangelnden Souveränität der BRD aufzugreifen. Bis zum Fall Edward Snowden. Nachdem der ehemalige NSA-Mitarbeiter enthüllte, in welchem Ausmaß US-Geheimdienste private Kommunikation in der BRD überwachen, stellten sich dann doch hauptberufliche Journalisten die offenkundige Frage: Wie souverän ist die BRD eigentlich, wenn sowohl US- als auch britische Geheimdienste Tag für Tag mit Billigung deutscher Dienste und wohl auch Politiker deutsche Bürger überwachen. So konstatierte Wolfgang Michal für FAZ-Online, dass es „mehr als unklar“ sei, „ob Deutschland überhaupt souverän“ ist. Und so fragt  Michal angesichts Deutschlands ungeklärter Souveränität: „Ist das Grundgesetz - trotz des 1991 in Kraft getretenen Zwei-plus-vier-Vertrags - nur eine schöne Fassade, hinter der sich noch immer ein hässliches Kontrollrecht verbirgt? Wer oder was schützt uns dann vor der totalen Kontrolle durch das Internet der Dinge?

    Wolfgang Lieb, in den neunziger Jahren Regierungssprecher im Kabinett von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Johannes Rau, hat vor wenigen Tagen „die Gretchenfrage“ gestellt: Ist das Grundgesetz nur Dispositionsmasse eines wie auch immer gearteten Besatzungsrechts? Gilt der Ausnahmezustand, ohne dass wir es wissen? Und kann es angehen, dass der BND einem ausländischen Geheimdienst dabei hilft, unsere Grundrechte zu brechen? Solche Fragen werden von bedingt abwehrbereiten Politikern gern als Hysterie, paranoider Wahn oder Alarmismus abgetan. Aber sie erreichen ein Publikum auch außerhalb der kleinen Filter-Bubble, und sie führen zum Kern des Problems.

    Denn es ist ja logisch, dass die deutsche Politik nur tätig werden kann, wenn sie zuvor die Frage nach ihrer Souveränität positiv beantwortet. Ist die Regierung nicht souverän, können die Bürger nicht nur die vom Bundesverfassungsgericht garantierte „informationelle Selbstbestimmung“ vergessen, auch die Totalüberwachung durch das Internet der Dinge ist dann ungehindert möglich. Vom Grad der Souveränität hängt nämlich ab, ob die Regierung in der Lage ist, die Willenserklärungen der Bürger umzusetzen - oder, ob Militärbündnisse und Überwachungs-Geheimabkommen eine unsichtbare Vetomacht bilden.“

    Bereits vor einigen Monaten hatte der Historiker Josef Foschepoth Dokumente veröffentlicht, denen zufolge die Alliierten Hand in Hand mit deutschen Behörden nicht nur Jahrelang DDR-Post überwacht hatten, sondern diese Zusammenarbeit auch nach 1991 andauerte:

    Während bereits das 2001 erneuerte G-10 Gesetz von 1968 den Alliierten zugestand, die Überwachungspraxis in vollem Umfang beizubehalten, wurde auch Art. 10 des Grundgesetzes dahingehend geändert, dass einer aus nachrichtendienstlichen Gründen überwachter Person kein Anspruch auf diesbezügliche Informationen oder juristische Abhilfe eingeräumt wird. Ein strikter Bruch der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung, da alliiertes Recht in deutsches Recht überführt werden musste, wie der Historiker erläuterte. So wurde aus „Siegerrecht Besatzungsrecht, aus Besatzungsrecht Vorbehaltsrecht, aus Vorbehaltsrecht Vertragsrecht, aus Vertragsrecht deutsches Recht und Verfassungsrecht, das jede Bundesregierung verpflichtete, auch künftig für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen“, wie der Freiburger Forscher weiter erläuterte. Das Besondere aber ist, dass diese Rechte auch den „2+4-Vertrag“ überdauerten: „Sämtliche Verträge und Vereinbarungen, sämtliche Gesetze und Verfassungsänderungen, die Grundlage für die Fortführung der alliierten Kontrollen waren und sind, wurden weder geändert, noch gekündigt, sondern gelten bis heute unverändert fort, so die deutsch-alliierte Verwaltungsvereinbarung zum G 10 Gesetz von 1968.“ Das bedeutet, wie Foschepoth ergänzt, „dass das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut weiterhin die Grundlage für die alliierten Überwachungsmaßnahmen ist und bleibt. Schließlich, dass es auch in Zukunft jedem alliierten Militärbefehlshaber unbenommen ist, die zum Schutz der Truppen notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, wozu auch die eigene Durchführung von Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs gehört.“ Somit hat diese Überwachung die 2+4 Verhandlungen überdauert, denn „als die SPD 1990 im Bundestag wissen wollte, auf welcher Rechtsgrundlage die Special Forces der Amerikaner in Deutschland jetzt arbeiteten, bekam sie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt zu hören: auf dem Aufenthaltsvertrag von 1954 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut. Das alliierte Recht zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist weder in der alten, noch der neuen Bundesrepublik außer Kraft gesetzt worden.“

    Diese Fakten belegen eindeutig, dass die BRD kein souveräner Staat ist, sondern nach wie vor besatzungsrechtlichen Einschränkungen unterliegt. Fraglich bleibt allerdings, ob die Lizenzjournalisten, die jetzt erstmals die Frage nach der Souveränität der BRD stellen, auch den Mut haben, diese Frage ehrlich zu beantworten und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen.


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