RECONQUISTA

  • 30-09-20 18:12 Alter: 3 Jahr/e

    Regierung plant Verbot der Reichsflaggen

    Wie Schwarz-Weiß-rot entstand

    Schwarz-weiß-rote Fahne vor dem Reichstag
    Schwarz-weiß-rote Fahne vor dem Reichstag "der schon länger hier Lebenden"

     

    Mit Deutschland will diese Regierung Merkel nichts zu tun haben - das wird angesichts der jüngst bekannt gewordenen Pläne,  Reichskriegsfahnen und möglicherweise sogar alle schwarz-weiß-roten Fahnen zu verbieten, einmal mehr deutlich. Sowohl die Farbkombination als auch die Entstehung der schwarz-weiß-roten Farbsymbolik, die sich heute u.a. noch in den Farben der deutschen Nationalmannschaft widerspiegel, ist dabei kaum jemandem noch bekannt.

    Nach dem Ende des Deutschen Krieges im Jahre 1866 schloß das siegreiche Preußen mit den wichtigsten seiner Bündnispartner am 18. August 1866 das sogenannte Augustbündnis, durch das die Vorbereitungen für die Gründung des Norddeutschen Bundes getroffen wurden. Schon wenige Wochen später ergriff der Sekretär der Hamburger Handelskammer, Adolf Soetbeer, die Initiative für die Festlegung einer gemeinsamen Handelsflagge aller Handelsschiffe des zukünftigen Norddeutschen Bundes. Sein Vorstoß hatte einen durchaus nicht uneigennützigen Hintergrund. Die Hansestadt Hamburg hatte das Problem, daß ihre Flagge in den Häfen des Kaiserreichs Japan nicht zugelassen war. Aus diesem Grunde erhoffte er sich von einer gemeinsamen Flagge eine Wiederaufnahme des Handels mit Japan. Soetbeer veröffentlichte aus diesem Grunde im „Bremer Handelsblatt“ den Vorschlag, in Zukunft die preußischen Farben Schwarz-Weiß als gemeinsame Handelsflagge zu benutzen. In diplomatischer Bescheidenheit fügte er diesem Vorschlag aber dann eine Alternative hinzu: „Wir haben die Meinung äußern hören, ob nicht vielleicht die künftige gemeinsame deutsche Flagge in der Weise zu bilden sei, daß mit dem preußischen Schwarz-Weiß das alte Roth-Weiß zu einer Trikolore vereinigt werde, umso allen Theilen gerecht zu werden.“ Er bemerkte weiterhin, daß dies „im nahen und fernen Auslande dartun werde, daß für die staatlichen und nationalen Zustände Deutschlands eine neue Epoche eingetreten“ sei und daß dann statt der bisherigen neun Einzelflaggen auf allen 7000 Seeschiffen „von Emden bis Sylt sowie von Hadersleben bis Memel“ eine einzige Flagge an den deutschen Küsten wehen werde.

    In dem Entwurf Bismarcks für die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 9. Dezember 1866 schien dieser Vorschlag berücksichtigt zu sein. Dort heißt es: „Die Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten führen dieselbe Flagge: Schwarz-Weiß-Rot.“ Auch die Seestreitkräfte des Norddeutschen Bundes, denen die Aufgabe zukam, die Handelsflotte zu schützen, übernahmen die Farben. Nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 dauerte es jedoch über 20 Jahre bis Schwarz-Weiß-Rot im Jahre 1892 zur Reichsflagge erhoben wurde.

    Daß Bismarck den Vorschlag aus Hamburg aufgegriffen hat, liegt nahe, aber der Beweis dafür fehlt. Aus seinen Äußerungen ist zu entnehmen, daß für ihn die Erinnerung an die brandenburgischen Farben Weiß-Rot der Anlaß für diese Farbenwahl war. Dabei gibt er zu, daß er die Befürwortung der neuen Farben durch die Vertreter der Hansestädte seinerzeit dankbar empfunden habe. Ausschlaggebend für die Wahl seien jedoch die kurbrandenburgischen Erinnerungen gewesen.

    Letzteres mag insbesondere für Kaiser Wilhelm I.
    gegolten haben, der sich in erster Linie als Preuße verstand und dem das Aufgehen Preußens im neuen Deutschen Reich mehr Schmerzen als Freude bereitete. So ist Schwarz-Weiß-Rot letztlich Bismarcks diplomatischem Geschick zu verdanken, denn ohne den Verweis auf die Farben Brandenburgs hätte er dem Kaiser wohl niemals die Zustimmung zu Schwarz-Weiß-Rot abringen können.

    Letztlich bleibt es also ungewiß, ob das Rot in der Reichsflagge für Brandenburg oder für die Hansestädte steht.
    Zu bemerken ist jedoch, daß eine rote Flagge mit einem weißen Kreuz schon im Mittelalter das Reichsbanner war, von dem sich die Farben der reichsfreien Hansestäde ableiteten. Insofern hat Rot-Weiß noch eine allgemeinere Bedeutung.
    Diese Farben haben übrigens in den Flaggen der Schweiz und Österreichs bis heute überlebt.


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