RECONQUISTA

  • 18-11-20 17:27 Alter: 3 Jahr/e

    Merkel-Ermächtigungsgesetz beschlossen

    Wasserwerfer, Reizgas und Knüppel gegen friedliche Demonstranten


    Der 18.11.2020 dürfte in Erinnerung bleiben, als der Tag, an dem die Grundrechte der Deutschen dauerhaft beschnitten wurden. Denn durch Annahme der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes, des sogenannten „Bevölkerungsschutzgesetzes“, wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, die Grundrechte der Bürger längerfristig oder sogar dauerhaft umfassend und nachhaltig zu bescheiden, sobald sie eine “Pandemielage von nationaler Tragweite” erklärt hat.

    Der Bundestag hat mit Annahme dieser Gesetzesänderung sowohl seine Mitsprachemöglichkeiten, als auch die Mitsprachemöglichkeiten der Landtage in den Bundesländern dauerhaft aufgehoben. Die einzige Partei, die gegen diese Aushebelung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze stimmte, war die AfD, also ausgerechnet die Partei, die von etablierten Politikern und Medien als undemokratisch bezeichnet wird.

    Flash ist Pflicht!

    Dabei ließen sich Regierungs- und Oppositionsparteien weder durch Hunderttausende Unterschriften gegen das Gesetzesvorhaben, noch durch gewichtige Einwände von Verfassungsrechtlern und erst recht nicht durch Zehntausende Demonstranten vor dem Reichstag von ihrem Vorhaben abbringen. Während der Bundestag das Gesetz beschloß, wurden zeitgleich demonstrierende Frauen, Männer und Kinder mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln auseinandergetrieben. Parallelen zu Weißrußland, wo unter wohlwollender Berichterstattung hiesiger Medien derzeit ebenfalls Tausende gegen die amtierenden Machthaber protestieren, wollen weder eben jene Medien, noch die herschenden Politiker sehen. Noch allergischer reagieren beide Gruppen auf einen Vergleich des jetzt beschlossenen mit dem Reichsermächtigungsgesetz von 1933, das der Nationalsozialistischen Regierung ermöglichte, nicht nur Verordnungen, sondern auch Gesetze zu verabschieden und Verträge mit dem Ausland abzuschließen.

    Doch auch das Merkelgesetz 2020 umfaßt eine Reihe von Maßnahmen, die ohne Parlamentszustimmung verordnet werden dürfen:

    Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

    • Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

    • Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

    • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

    • Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

    • Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

    • Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

    • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

    • Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

    • Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

    • Untersagung soweit dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

    • Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

    • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

    • Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, 

    • Reisebeschränkungen,

    Und während auf das Ermächtigungsgesetz von 1933, das übrigens auf ähnliche Gesetze der Weimarer Republik aus den 1920er Jahren zurückgriff, eine Epoche des wenngleich auch kurzen Wohlstands für Deutschland einläutete, darf das für die nun folgende Zeit bezweifelt werden.

     



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